Laura Fumasoli
Qualitätsmanagement
Für eine starke Pflege
Artikel Pflegeinitiative Oktober 2024
Pflegeinitiative
Die Initiative «Für eine starke Pflege» wurde am 28. November 2021 von der schweizerischen Stimmbevölkerung angenommen. Der Artikel 117b der Bundesverfassung verlangt (leicht zusammengefasst), dass Bund und Kantone die Pflege als wichtigen Bestandteil der Gesundheitsversorgung anerkennen und für eine ausreichende, zugängliche Pflege von hoher Qualität sorgen. Darüber hinaus ist gemäss dem Artikel sicherzustellen, dass eine genügende Anzahl diplomierter Pflegefachpersonen zur Verfügung steht und die in der Pflege tätigen Personen angemessen eingesetzt werden.
Doch was bedeutet das konkret? Was wird bei der Umsetzung der Pflegeinitiative zuerst angegangen? Was bedeutet sie für die Studierenden, die Praxisinstitutionen?
Ausbildungsoffensive
Der Bundesrat hat beschlossen, die Pflegeinitiative in zwei Etappen umzusetzen. Ein zentrales Ziel der ersten Etappe ist eine breite Ausbildungsoffensive, die auf acht Jahre angelegt ist. Die Ausbildung der Pflegepersonen auf Tertiärstufe soll gefördert und die Zahl der Bildungsabschlüsse in Pflege HF und FH erhöht werden. Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt arbeiten eng zusammen, um die Ausbildungsoffensive umzusetzen und so dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Die Ausbildungsoffensive umfasst mehrere Massnahmenpakete. So werden z. B. individuelle Ausbildungsbeiträge, die den Lebensunterhalt der Studierenden während der Ausbildung sichern sollen, an beitragsberechtigte Personen entrichtet. Darüber hinaus können Einrichtungen (Praxisinstitutionen) Beiträge für die praktische Ausbildung gewährt werden. Was wird am BzG gemacht?
HF-Zuschüsse für die Ausbildung am BzG
Das SBFI beteiligt sich zur Hälfte an den Kosten der Kantone. Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt unterstützen die eigene HF (das BzG) finanziell, um die Anzahl der Ausbildungsabschlüsse Pflege HF zu erhöhen. Das BzG ist mit der Planung und der Umsetzung verschiedener Projekte und Massnahmen betraut, die dazu beitragen sollen, das Ziel zu erreichen. Welche Projekte sind das genau? Gerne halten wir Sie auf dem Laufenden und berichten an dieser Stelle weiter.
Im Rahmen der Umsetzung der Pflegeinitiative werden Ausbildungsbeiträge an Studierende des Bildungsgangs Pflege HF vergeben. Ein Anspruch auf Ausbildungsbeiträge Pflege besteht, wenn:
- die Personen bei Beginn des Ausbildungsjahres in den Kantonen BS oder BL wohnhaft sind oder im grenznahen Ausland wohnen und einen Anstellungsbetrieb in den Kantonen BS oder BL haben.
- mindestens 25 Jahre alt sind oder bereits eine Berufslehre abgeschlossen haben und seither mindestens zwei Jahre finanziell unabhängig waren oder elterliche Betreuungs- und Unterhaltspflichten ausüben.
Auf unserer Webseite können Sie prüfen, unter welchen Voraussetzungen jemand anspruchsberechtigt ist: www.bzgbs.ch/de/ausbildung/ausbildungsangebot-hf/pflege-hf.
Nutzen Sie auch die unten empfohlenen Seiten zum Vertiefen.
Quellen:
Umsetzung Pflegeinitiative (Artikel 117b BV) (admin.ch)
Ausbildungsoffensive (admin.ch)
Umsetzung Pflegeinitiative (admin.ch)
SR 101 - Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft | Fedlex (admin.ch)
Verordnungen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt
Zum Vertiefen:
Ausbildungsbeiträge Pflege | Kanton Basel-Stadt (bs.ch)
Umsetzung Pflegeinitiative | Kanton Basel-Stadt
www.chance-gesundheit.ch