Die Rolle des BzG bei der Umsetzung des Pflegeartikels

Artikel Pflegeinitiative Oktober 2023

Heinz Mohler
Co-Projektleiter Umsetzung Pflegeinitiative BL/BS

Um dem Fachkräftemangel im Bereich der Pflege entgegenzuwirken, wurden in der Vergangenheit bereits vielfältige Massnahmen ergriffen, mehr Personen für die Ausbildung zu gewinnen. Beispielsweise die seit 2013 am BzG angebotene Teilzeitausbildung, der praxisorientierte Training und Transfer auf Stufe Pflege HF (TT) als finanzielle und organisatorische Entlastung der Betriebe und nicht zuletzt die Steigerung der Ausbildungskapazitäten am neuen Campus Bildung Gesundheit, der mit verschiedensten Bildungsanbietern an einem Ort die Kapazitäten auf den zukünftigen Bedarf auszurichten vermag.

Ausgangslage Bund

Am 16. Dezember 2022 hat das Bundesparlament ein neues Gesetz verabschiedet: das Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege. Das Gesetz stellt zusätzliche Mittel zur Verfügung, um dem Fachkräftemangel durch eine Stärkung der Ausbildung entgegenzuwirken. Dies erfolgte rund ein Jahr nach Annahme der Volksinitiative «Für eine starke Pflege» im November 2021 und der entsprechenden Aufnahme des Pflegeartikels 117b in die Bundesverfassung. Bundesrat und Parlament haben entschieden, den Pflegeartikel in zwei Schritten umzusetzen. Im ersten Schritt soll eine Ausbildungsoffensive umgesetzt werden. Der Bund hat dazu verschiedene Massnahmen ausgearbeitet, die die Kantone bis im Sommer 2024 umzusetzen haben. Er finanziert bis 2032 dabei 50 Prozent der kantonalen Beiträge mit dem Ziel, die Ausbildung von Pflegenden zu fördern. Primär steht im ersten Teil die Vorbereitung der gesetzlichen und konzeptionellen Grundlagen der «Ausbildungsoffensive» im Zentrum. Folgende Massnahmen stehen im Vordergrund:

Stärkung der Ausbildung von Pflegefachkräften in Spitälern, Pflegeheimen und Spitex-Organisationen. Ziel: gemäss zukünftigem Bedarf an Pflegepersonal Praktikumsplätze mit der geforderten Qualität anbieten.

Unterstützung für Personen, die eine Pflegeausbildung an einer Fachhochschule oder höheren Fachschule absolvieren, die mit dem Ausbildungslohn ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten könnten. Unterstützung der höheren Fachschulen, um die Kapazitäten an den Schulen auf den Bedarf der Region ausgerichtet zu sichern. Die Ausbildung soll für Quereinsteiger*innen noch attraktiver werden. Kooperationen mit den Praxisbetrieben werden gestärkt.

Bikantonale Umsetzung

Um in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft die Vorgaben des Bundes für weitere Ausbildungsmassnahmen in die Wege zu leiten, startete am 24. Januar 2023 ein bikantonales Umsetzungsprojekt unter der Federführung der beiden Gesundheitsdirektionen BL und BS. Beteiligt sind der Schweizerische Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK Sektion BS/BL), die OdA Gesundheit beider Basel, die Branchenverbände CURAVIVA BL und BS, die Spitex-Verbände BL und BS, die Vereinigung Nordwestschweizer Spitäler (VNS), die betroffenen Verwaltungsbereiche aus den Gesundheits- und Bildungsdirektionen der beiden Kantone sowie das Bildungszentrum Gesundheit Basel-Stadt. Ziel ist es, Konzepte und die nötigen kantonalen gesetzlichen Grundlagen auszuarbeiten. Die Konzepte sollen spätestens Ende 2023 vorliegen. Dann können die entsprechenden finanziellen Mittel zur Hälfte kantonal gesprochen werden und beim Bund die hälftige finanzielle Beteiligung beantragt werden.

Massnahmen BzG

Im Gegensatz zu den Massnahmen der Finanzierung der praktischen Ausbildung und der Ausbildungsbeiträge sind für die Förderung der höheren Fachschulen die Bildungsdirektionen zuständig. 
Geplant sind bisher folgende Projekte zur Unterstützung der Höheren Fachschulen gemäss neuer Bundesgesetzgebung:

Ausarbeitung eines Konzeptes zur Förderung des Images von Pflegeberufen und deren Ausbildungen mit allen am Campus Bildung Gesundheit Beteiligten.

Erarbeitung eines Konzeptes, das die Unterstützung der Praxis zur Ausarbeitung der geforderten Ausbildungskonzepte sicherstellt und die Kooperation Schule – Praxis optimiert.

Skizzierung und Priorisierung von Projekten, die die Bestehensquote von Studierenden und die Attraktivität für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger erhöhen.

Erarbeitung eines Konzepts mit den beteiligten Bildungsanbietern BzG, Berufsfachschule Gesundheit BL und ÜK-Zentrum OdA Gesundheit, um die Förderung von Nachwuchs in der Lehrtätigkeit für Fachunterricht sicherzustellen.

Diese Massnahmen stellen ein umfassendes Paket dar, das nicht ohne zusätzliche Ressourcen realisiert werden kann. Mit den kantonalen Gesetzesvorlagen soll dies gesichert werden. Aktuelle Information zur Umsetzung finden Sie unter Chance Gesundheit.

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