Lehrgangskonzept SVEB-Zertifikat Ausbilderin/Ausbilder – Einzelbegleitungen

Arbeitsgebiet:
Ausbilderinnen / Ausbilder mit SVEB Zertifikat – Einzelbegleitungen arbeiten in unterschiedlichen Arbeitskontexten, beispielsweise 

  • in Gesundheitsinstitutionen, in sozialen Institutionen, in Betrieben der Wirtschaft und in der Verwaltung
  • am Lernort Betrieb in der beruflichen Grundbildung und in der Höheren Berufsbildung
  • in der innerbetrieblichen Aus- und Weiterbildung
  • in Bereichen der ehrenamtlichen Arbeit und Freiwilligenarbeit

Ausbilderinnen und Ausbilder mit SVEB Zertifikat – Einzelbegleitung:

planen Ausbildungssequenzen für Einzelpersonen im eigenen Fachbereich nach vorgegebenen Konzepten und Lehrplänen:
Sie setzen bei der Planung von Ausbildungssequenzen Vorgaben der Ausbildungsinstitution oder des Betriebs um und übertragen sie auf die Praxis- und Lernbegleitung von auszubildenden Personen. Dabei beziehen sie die Voraussetzungen der auszubildenden Person sowie die Möglichkeiten und Grenzen der spezifischen Lern- und Rahmenbedingungen in die Planung ein. Sie bauen Ausbildungssequenzen lernförderlich auf und wählen geeignete Methoden und Lernformen für die Erreichung der angestrebten Kompetenzen und Ziele. aus. Sie unterstützen in ihrer Ausbildungstätigkeit einen Transfer von theoretischen Ausbildungsinhalten in die berufliche Praxis und beziehen Elemente aus der Praxis in Ausbildungssequenzen ein.

gestalten für ihre Lernenden, Studierenden oder Mitarbeitenden individuelle Lernprozesse: Sie betreuen in ihrem Fachbereich und Berufsfeld die Ausbildung von Einzelpersonen oder kleinen Gruppen von auszubildenden Personen und führen diese gemäss Planung durch. Dabei formulieren sie zusammen mit den begleiteten Personen Ziele und überprüfen diese mit geeigneten Methoden. Den Lernprozess gestalten sie so, dass die Selbstorganisation und Selbstwirksamkeit der begleiteten Personen gefördert werden. Sie setzen technologiebasierte Lehr- und Lernformen didaktisch sinnvoll und fachgerecht ein. 

begleiten und unterstützen die auszubildenden Personen im individuellen Lernprozess: Sie nehmen die Lernvoraussetzungen der auszubildenden Personen wahr und unterstützen diese bei der Entwicklung von wirksamen Lernstrategien und dem Erreichen von Zielen. Sie führen unterstützende Gespräche zum Lernprozess teilnehmenden- und situationsgerecht durch.

geben ihren Lernenden, Studierenden oder Mitarbeitenden förderorientierte Rückmeldungen zum Lernstand und beurteilen den Lernerfolg: Sie geben der auszubildenden Person Rückmeldungen zu ihren Leistungen und Fortschritten im Lernprozess. Dabei orientieren sie sich an angestrebten Lernzielen, Kompetenzen, an formativen und zu beurteilenden Kriterien und an den Bedürfnissen der lernenden Person. Zu ihren Aufgaben gehört häufig die Beurteilung von Lernleistungen.

evaluieren ihre Ausbildungspraxis: Sie setzten die institutionellen Evaluationsverfahren gemäss den Qualitätsvorgaben um. Für die Auswertung der Lernsituation wählen sie geeignete Evaluationsmethoden und -instrumente aus und leiten aufgrund der Ergebnisse Massnahmen zur Verbesserung ein.

reflektieren ihr eigenes Verhalten, ihre Haltung und ihre Rolle als Ausbildende in Einzelbegleitungen: Sie leiten aus der Reflexion Konsequenzen für ihre Ausbildungstätigkeit und den Umgang und für Gespräche mit den auszubildenden Personen ab.

Voraussetzungen für den Kursbesuch
Vorausgesetzt wird die Fachkompetenz im eigenen Fachbereich. Bereits vorhandene Erfahrungen in der Lernbegleitung von erwachsenen Einzelpersonen begünstigen den Lernerfolg. Es wird dringend empfohlen, spätestens parallel zum Modulbesuch Ausbildungssequenz oder Lernbegleitung mit einer erwachsenen Person durchzuführen

Lerninhalte

Teil Ausbildung in der beruflichen Praxis

Inhalte analog zum Abschluss Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in Lehrbetrieben 

  • Aufgaben und Rollen in der betrieblichen Ausbildung
  • Begleitung von Jugendlichen und Erwachsenen
  • grundlegende Methoden für das Lernen im Betrieb
  • Grundlagen der Kommunikation mit einzelnen Lernenden und Studierenden
  • Rückmeldungen zu Lernfortschritten
  • rechtlicher Rahmen der Berufsbildung im Betrieb, Bildungsstufen Sek II und Tertiär

Teil Lern- und Einzelbegleitungen mit Erwachsenen durchführen und individuelle Lernprozesse unterstützen

  • Grundlagen erwachsenenspezifischen Lernens und Lehrens
  • Lernpräferenzen, Lernstile und Lernarten
  • Lernprozessmodelle und Feinplanung von Ausbildungssequenzen/Lernbegleitungen
  • Kompetenzen und individuelle Lernziele, Zielformulierung, partizipative Zieldefinition
  • Kontaktlernzeit physisch präsent
  • Kontaktlernzeit physisch oder online
  • Angeleitete Selbstlernzeit
  • Kontaktlernzeit online
  • Auswahl von Lerninhalten und geeigneten Lernsituationen
  • Methodenvielfalt, Lernprozessorientierte Methoden und Lernformen für die Praxis- und Lernbegleitung
  • Einsatz von analogen und technologiebasierten Medien und Lernmaterialien
  • Gestaltung von Lernaufgaben, Formulierung von stufengerechten Lernaufträgen
  • Anleitung und Begleitung von Lernschritten, Arbeits- und Lernprozessen
  • Einfache Methoden zur Sicherung von Lernergebnissen, Zielüberprüfung und Auswertung von Einzelbegleitungen
  • Menschenbild und andragogische Grundhaltungen
  • Wertschätzende, unterstützende und klare Kommunikation, Umgang mit Störungen
  • Wahrnehmung und Beobachtung von Lernprozessen und Lernverhalten
  • Individuelle Lernwege, Lernstrategien, Ressourcen und individuelle Lernförderung
  • Lern- und Arbeitstechniken, Selbstorganisation und Selbstreflexion
  • Standortbestimmung und Beurteilung von Lernleistungen
  • Haltung und Rollen als Ausbilderin, Ausbilder

Aufbau des Lehrgangs
Die Inhalte werden in 2- oder 3-tägigen Ausbildungssequenzen vermittelt und sind auf einen Zeitraum von mindestens vier Monaten verteilt. Der Kurs besteht aus 15 Präsenztagen, wovon 5 Tage online durchgeführt werden. Dies ermöglicht die unmittelbare Umsetzung der erworbenen Kompetenzen in die eigene Ausbildungstätigkeit.
Absolventinnen und Absolventen des kantonalen Kurses für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner werden von den Kurstagen 4, 8, 10 und 11 befreit.

Lernzeit

  • 60 Stunden Kontaktlernzeit physisch präsent
  • 30 Stunden Kontaktlernzeit online
  • Die Kontaktlernzeit ist auf mindestens 4 Monate verteilt.
  • 165 Stunden selbständige Lernzeit

Kompetenznachweis
Der Kompetenznachweis für dieses Modul besteht aus der Dokumentation einer realen Ausbildungssequenz oder Lernbegleitung mit einer erwachsenen Person sowie der Reflexion der Durchführung. Teil der Dokumentation ist die Filmaufnahme der Ausbildungssequenz oder Lernbegleitung.
Die Ausbildungssequenz oder Lernbegleitung wird durch eine teilnehmende Person aus der Kursgruppe besucht.
Anschliessendes Feedback der Gruppe und Selbsteinschätzung des Teilnehmers, der Teilnehmerin. Die Bewertung erfolgt durch die Kursleitung mittels Kriterien.
Der Kompetenznachweis ist bestanden, wenn alle Kriterien erfüllt sind. Bei Nicht-Bestehen kann einmal wiederholt werden.

Zertifizierungsbedingungen
Für den Erhalt des Modulzertifikates bzw. «SVEB-Zertifikat» müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

  1. Aktive Teilnahme in den vorgegebenen Kontaktlernzeiten (mindestens 80%)
  2. Durch die Moduldozentin oder den Moduldozenten mit «bestanden» bewerteter Kompetenznachweis
  3. Mindestens 2-jährige Praxiserfahrung in einem Umfang von mindestens 150 Stunden, davon mindestens 100 Stunden in der Begleitung von einzelnen Erwachsenen
  4. Führen eines Lernjournals oder eines Kompetenzportfolios zum Nachweis der Reflexion des persönlichen Lernprozesses: Die Reflexion hat schriftlich zu erfolgen und wird von der Moduldozentin oder vom Moduldozenten attestiert. Sie wird nicht qualifiziert.

Das SVEB-Zertifikat Ausbilderin/Ausbilder – Einzelbegleitung ist unbeschränkt gültig. Wer nach Abschluss des Moduls und Bestehen des Kompetenznachweises die für dieses SVEB-Zertifikat erforderliche Praxis noch nicht ausweisen kann, erhält vorerst eine Modulbestätigung ausgestellt.

Rechtsmittel und Wiederholung
Gegen die Bewertung «nicht bestanden» kann beim Modulanbieter innert 30 Tagen schriftlich begründet Einsprache erhoben werden. 
Der Modulanbieter entscheidet über:

  • Gutheissung der Einsprache (Kompetenznachweis doch «bestanden»)
  • Wiederholung
  • Abweisung der Einsprache

Gegen den Entscheid des Modulanbieters kann bei der QSK innert 30 Tagen eine schriftlich begründete Beschwerde eingereicht werden. Die QSK prüft, ob das Verfahren formell richtig war. Für die Verfahrenskosten ist ein Kostenvorschuss von CHF 350.– zu leisten. Der Kostenvorschuss wird zurückerstattet, wenn die Beschwerde gutgeheissen wird.

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